Das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms das Gebäudeenergiegesetz mit neuen Regelungen für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf durchläuft derzeit noch das Gesetzgebungsverfahren. Es ist denkbar, dass im Verlauf dieses Verfahrens noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden (Stand 07.02.2020).
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – Was nun?
Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?
Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.
Was muss ich jetzt machen?
Es besteht kein Handlungsdruck. Haben Sie aktuell eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik geplant, können Sie diese weiterhin umsetzen.
Darf ich künftig noch eine neue Ölheizung einbauen?
Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können. Wer seine Ölheizung bereits mit einer solarthermischen Anlage kombiniert hat, soll jederzeit einen Kesseltausch durchführen können.
Bekomme ich Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?
Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten mit 30 % der Investitionskosten, zum Beispiel für die Einbindung einer Solaranlage.
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Das Institut für Wärme und Mobilität (IWO) hat den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens sowie dessen mögliche Auswirkungen in einem Themenblatt zusammengefasst, den Sie unter diesem Link herunterladen können.
(Aktualisierung: 07.02.2020)